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Offenlegung

Name, Sitz, Art / Unterordnung und Tätigkeitsbereich des Vereins

Der Verein führt den Namen „Zweigverein 2025 ‐ Stockerau im Verband der ÖBB‐Landwirtschaft“, ZVR-Zahl 483807068, und hat

seinen Sitz in 2000 Stockerau. Der Zweigverein (im Folgenden auch kurz Verein genannt) ist ein dem Verband der ÖBB‐Landwirtschaft mit Sitz in 1050 Wien, Margaretenstraße 166, untergeordneter Verein, der die Ziele des übergeordneten Hauptvereins (im folgenden

kurz Verband genannt) mitträgt (§ 1 Abs 4 VerG.).  

Nach außen wird der Verein vom Obmann vertreten.

 

Treten den Zweigverein betreffende Sachverhalte oder Rechtsfragen auf, die nach den Statuten des Verbands und des Zweigvereins unterschiedlich zu beurteilen oder zu behandeln wären, dann kommt den Bestimmungen der Verbandsstatuten der Vorrang zu. Den Zweigverein betreffende Beschlüsse des Verbands sind gegenüber den Organen des Zweigvereins und den Mitgliedern des Zweigvereins unmittelbar wirksam und verbindlich. Davon ausgenommen sind die Bestellung der Vereinsorgane und die Auflösung des Vereins.

 

Die Tätigkeit des Zweigvereins erstreckt sich örtlich auf die ihm vom Verband zur Betreuung überlassenen Flächen.

Zweck und Ziele des Vereins

Der Zweigverein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, erstrebt generell die Förderung des Kleingartenwesens und in diesem Rahmen insbesondere die Wahrung der gemeinsamen Interessen seiner Vereinsmitglieder. Der Erfüllung des Zwecks und der Ziele des Vereins dienen insbesondere folgende Aufgabenstellungen und Durchführungsmaßnahmen unter vorrangiger Befriedigung der Bedürfnisse der Vereinsmitglieder:

  • Beratung und Betreuung der Mitglieder in allen Angelegenheiten, die mit der Pflege und Bearbeitung von Kleingärten und mit der Errichtung von Baulichkeiten einhergehen;

  • Beratung und Betreuung der Mitglieder, denen nicht in Kleingärten gelegene Wiesen, Weiden, Böschungen und Äcker zur Nutzung überlassen sind;

  • Abhaltung von gärtnerischen Fortbildungskursen, wie z.B. für Veredelung und Schnitt von Obstbäumen;

  • gemeinsame Schädlingsbekämpfung;

  • Beschaffung von Bedarfsartikeln des Gartenbaus zwecks Abgabe an die Mitglieder;

  • Überprüfung vom Verband erstellter Abrechnungen und Vorschreibungen;

  • im Rahmen der dem Zweigverein dazu vom Verband eingeräumten Befugnisse die Verwaltung der Kleingartenanlage für alle Kleingärtner, denen wie immer gearteten Nutzungsrechte an den in der Kleingartenanlage befindlichen Kleingartenparzellen oder sonstigen zur Nutzung überlassenen Flächen zustehen, insbesondere Verwaltung der Gemeinschaftsflächen, Gemeinschaftsanlagen und der sonstigen der Befriedigung gemeinsamer Bedürfnisse dienenden Einrichtungen. Hiezu gehört auch das zusammen mit dem Verband vorzunehmende gemeinsame Bemühen zur Hereinbringung aushaftender Mitgliedsbeiträge, Pachtzinse, Umlagen und dergleichen. Hiezu können Informationen des Vereinsportals herangezogen werden.

  • die Schaffung und die Erhaltung der Infrastruktur der Kleingartenanlage, insbesondere in Form sicher benützbarer Wege und Fahrzeugabstellflächen, sowie deren Beleuchtung, der Außenumfriedung der Kleingartenanlage, frostsicherer Wasserversorgung, von Kanälen zur Aufnahme von Abwässern, zeitgemäßer Energieversorgung, u.a.m.; dies alles im Einvernehmen mit dem Verband. Die Kosten für diese Herstellungen können durch den Zweigverein im Wege des Umlageverfahrens an die betroffenen Mitglieder weiterverrechnet werden.

  • Dem Verein ist die gewerbsmäßige Herstellung und Veräußerung von Erzeugnissen ebenso wie die Führung eines gastgewerblichen Betriebs untersagt.

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